BETREUUNG

BETREUUNG BESTEHT AUS

Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen,
kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.
In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können bis zu 100,- € Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200,- € monatlich gezahlt werden, also maximal 2.400,- € pro Jahr.

Das Begutachtungsverfahren der Pflegekasse zur Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz beinhaltet einen Fragenkatalog anhand dessen der MDK prüft.
Hier finden Sie die Kriterien für eine eingeschränkte Alltagskompetenz

 

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