VERHINDERUNGSPFLEGE

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegekasse, die pflegende Angehörige entlastet, wenn sie vorübergehend ausfallen oder eine Auszeit nehmen müssen. Sie ermöglicht eine Ersatzpflege für den pflegebedürftigen Menschen während dieser Zeit. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der Verhinderungspflege erläutert:

  1. Zweck der Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege dient dazu, die Kontinuität und Qualität der Pflege sicherzustellen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist. Dies kann aufgrund von Urlaub, Krankheit, eigenen Terminen oder anderen Gründen der Fall sein. Die pflegende Person erhält während dieser Zeit eine Auszeit, um sich zu erholen oder anderen Verpflichtungen nachzukommen.

  2. Dauer und Umfang: Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt in dieser Zeit die Kosten für eine Ersatzpflege. Der Umfang der Verhinderungspflege orientiert sich an dem Pflegegrad und umfasst in der Regel bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr.

  3. Leistungserbringer: Die Verhinderungspflege kann in verschiedenen Formen durchgeführt werden. Es kann entweder ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden, der die Pflege zu Hause übernimmt, oder der pflegebedürftige Mensch kann vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht werden. Die Entscheidung darüber, welche Form der Verhinderungspflege gewählt wird, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab.

  4. Leistungsumfang: Die Verhinderungspflege umfasst sowohl Grundpflege als auch hauswirtschaftliche Versorgung. Das bedeutet, dass sowohl pflegerische Maßnahmen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung als auch Unterstützung im Haushalt, wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen, abgedeckt werden können. Der Umfang der Verhinderungspflege richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen.

  5. Antragstellung: Um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies sollte rechtzeitig erfolgen, um sicherzustellen, dass die Ersatzpflege rechtzeitig organisiert werden kann. Die Pflegekasse prüft den Antrag und genehmigt die Verhinderungspflege, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verhinderungspflege eine vorübergehende Maßnahme ist und keine dauerhafte Lösung darstellt. Sie dienen dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen eine Auszeit zu ermöglichen, um ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu erhalten.

Lassen Sie sich bei einem unverbindlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege beraten.
Tel. 08856 / 93 44 77

 

Sie haben noch eine Frage?